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   BVerwG, 17.08.1987 - 1 B 67.87   

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https://dejure.org/1987,12093
BVerwG, 17.08.1987 - 1 B 67.87 (https://dejure.org/1987,12093)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1987 - 1 B 67.87 (https://dejure.org/1987,12093)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1987 - 1 B 67.87 (https://dejure.org/1987,12093)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Eintragung in die Handwerksrolle - Erfordernis der Ablegung der Meisterprüfung - Vorliegen einer unzumutbaren Belastung

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  • BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1987 - 1 B 67.87
    Steht der Antragsteller - wie der Kläger - in einem Lebensalter, in dem die Ablegung der Meisterprüfung nach allgemeiner Auffassung aus Altersgründen nicht mehr zumutbar erscheint, ist demnach darauf abzustellen, ob besondere von ihm nicht zu vertretende Gründe vorliegen, die ihn daran gehindert haben, in jüngeren Jahren die Meisterprüfung abzulegen (BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59]; 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]; Beschlüsse vom 24. März 1983 - BVerwG 5 B 107.81 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 2).
  • BVerwG, 05.05.1959 - VII C 66.59
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1987 - 1 B 67.87
    Steht der Antragsteller - wie der Kläger - in einem Lebensalter, in dem die Ablegung der Meisterprüfung nach allgemeiner Auffassung aus Altersgründen nicht mehr zumutbar erscheint, ist demnach darauf abzustellen, ob besondere von ihm nicht zu vertretende Gründe vorliegen, die ihn daran gehindert haben, in jüngeren Jahren die Meisterprüfung abzulegen (BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59]; 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]; Beschlüsse vom 24. März 1983 - BVerwG 5 B 107.81 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 2).
  • BVerwG, 23.02.1970 - I B 12.70

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 8 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1987 - 1 B 67.87
    Steht der Antragsteller - wie der Kläger - in einem Lebensalter, in dem die Ablegung der Meisterprüfung nach allgemeiner Auffassung aus Altersgründen nicht mehr zumutbar erscheint, ist demnach darauf abzustellen, ob besondere von ihm nicht zu vertretende Gründe vorliegen, die ihn daran gehindert haben, in jüngeren Jahren die Meisterprüfung abzulegen (BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59]; 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]; Beschlüsse vom 24. März 1983 - BVerwG 5 B 107.81 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 2).
  • BVerwG, 24.03.1983 - 5 B 107.81

    Eintragung in die Handwerksrolle ohne Ablegung der Meisterprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1987 - 1 B 67.87
    Steht der Antragsteller - wie der Kläger - in einem Lebensalter, in dem die Ablegung der Meisterprüfung nach allgemeiner Auffassung aus Altersgründen nicht mehr zumutbar erscheint, ist demnach darauf abzustellen, ob besondere von ihm nicht zu vertretende Gründe vorliegen, die ihn daran gehindert haben, in jüngeren Jahren die Meisterprüfung abzulegen (BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59]; 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]; Beschlüsse vom 24. März 1983 - BVerwG 5 B 107.81 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 2).
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